Eingangsverfahren

Mit dem Eingangsverfahren beginnt die berufliche Rehabilitation in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Kostenträger sind in der Regel die Agentur für Arbeit bzw. die Deutsche Rentenversicherung.

Zielgruppe

Das Eingangsverfahren richtet sich an behinderte Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

Ziele

Ziele des Eingangsverfahrens sind,

  • festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben ist,

  • festzustellen, welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den betreffenden Menschen mit Behinderung in Betracht kommen,

  • einen Eingliederungsplan zu erstellen.

Leistungen

Wer im Eingangsverfahren ist,

  • erhält ein Ausbildungsgeld,

  • ist sozialversichert,

  • wird bei Bedarf zwischen Wohnung und Werkstatt befördert.

Sofern Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) beziehen: Ihre Leistungs­bezüge und Ansprüche bleiben Ihnen erhalten.

Das Eingangsverfahren ist eine Klärungs- und Orientierungsphase. Sie dauert drei Monate, kann aber verkürzt werden, wenn die notwendigen Feststellungen früher getroffen werden können.

Die Klärung im Rahmen des Eingangsverfahrens gilt für beide Seiten:

  • Sie verschaffen sich einen Überblick über das Angebot und die Anforderungen in der format gGmbH
  • Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Neigungen, Ihre Fähigkeiten, Ihr Krankheitsbild und über Ihr Leistungsvermögen
  • In gemeinsamen Gruppen- und Einzelgesprächen werden alle anstehenden Fragen geklärt, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können

Hier steht zunächst nicht Ihre Leistungsfähigkeit im Vordergrund, denn

  • In der Werkstatt der format gGmbH sind Sie in jedem Fall am richtigen Platz, wenn zu erwarten ist, dass Sie in der Lage sind, nach zwei Jahren Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen.
  • Die Frage der Leistungsfähigkeit stellt sich eher dann, wenn sich herausstellt, dass für Sie eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angemessener wäre

Wesentlich sind für uns die Fragen, die die Aufnahmevoraussetzungen für die Werkstatt betreffen, wie sie im dortigen Abschnitt dargestellt sind.

Am Ende des Eingangsverfahrens, also spätestens nach drei Monaten, wird ein Eingliederungsplan erstellt und mit Ihnen besprochen. In diesem wird festgestellt, welche Bereiche der Werkstatt für Sie in Betracht kommen und welche Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen Sie in diesem Zusammenhang erhalten. Dabei werden gemeinsam mit Ihnen Ziele erarbeitet und vereinbart.

Sollten wir im Eingangsverfahren zu der Einschätzung kommen, dass die Werkstatt für Sie nicht die geeignete Einrichtung ist, enthält der Eingliederungsplan für den Kostenträger Empfehlungen, welche Rehamaßnahme bzw. Einrichtung für Sie geeignet erscheint.