Rahmenbedingungen
Anspruchsgrundlage
Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung geregelt. Leistungen in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern (§ 39).
Zuständig für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sind die Agentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung und die Träger der Kriegsopferfürsorge.
Zuständig für Leistungen im Arbeitsbereich sind die Träger der Sozialhilfe (§ 42), die Träger der Kriegsopferfürsorge, Träger der Unfallversicherung und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Werkstattmitarbeiter sind krankenversichert und erwerben Ansprüche auf Erwerbunfähigkeitsrente, Altersrente und Pflegeversicherung.
Fahrdienst
Wir stellen einen Fahrdienst für diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, ihren Arbeitsweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu bewältigen.
Wir bieten bei Bedarf ein Mobilitätstraining an, damit unsere Mitarbeiter lernen, ihren Arbeitsweg eigenständig zu bewältigen.
Verdienst
In der Berufsbildung wird ein monatliches Ausbildungsgeld gezahlt. Ansonsten zahlen die Format-Werkstätten ein monatliches Arbeitsentgelt, dessen Höhe nach einem Entgeltsystem ermittelt wird. Es setzt sich zusammen aus dem garantierten Grundlohn, dem Arbeitsförderungsgeld und einem Leistungslohn. Die Höhe des Leistungslohns wird in einer Arbeitsplatzbewertung ermittelt.
Werkstattvertrag
Werkstattmitabeiter sind krankenversichert und erwerben Ansprüche auf Erwerbunfähigkeitsrente, Altersrente und Pflegeversicherung. Die format-Werkstätten vergüten die erbrachte Leistung über Lohn. Die Mitarbeiter stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zur Werkstatt. Jeder Mitarbeiter erhält einen Werkstattvertrag.