Werkstattrat
Die Beschäftigten wählen als ihre Interessenvertretung einen Werkstattrat. Er wirkt an allen Angelegenheiten mit, die Interessen der Beschäftigten berühren. Der Werkstattrat wird durch Vertrauenspersonen unterstützt, die er selbst wählt. Die Vertrauenspersonen begleiten und beraten den Werkstattrat. Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und Teilnehmer gegenüber der Geschäftsleitung unter anderem in den folgenden Angelegenheiten:
Auch wenn es Schwierigkeiten mit Kollegen oder Vorgesetzten gibt, hilft er, die Rechte der Betroffenen zu vertreten.
Seit 2001 regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) die Rechte des Werkstattrates. Hierin sind unter anderem die allgemeinen Aufgaben des Werkstattrates, die Unterrichtungsrechte sowie die Mitwirkungsrechte des Werkstattrates geregelt. Alle vier Jahre wird der Werkstattrat neu gewählt.